Reisebedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluß
Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Reiseangebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Reiseprospekt. Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reiserückbestätigung / Rechnung zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir zum Beispiel Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente (Reisebestätigung, Rechnung) sofort zusenden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reisebestätigung/Rechnung
Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie uns die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und beträgt in der Regel 50% des Gesamtpreises, mindestens jedoch CHF 300,00. Die Restzahlung wird nach Erhalt der vollständigen Reisedokumente, spätestens aber 2 Wochen vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig. Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichtet zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Übermittlung der Reisebestätigung/Rechnung.
3. Umfang der Leistungen, Nebenabreden
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unserem aktuellen Prospekt, sowie die Angabe in der Reisebestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeiten und evtl. besondere Begebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel oder Ortsprospekten die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wie kein Gewähr.
4. Änderung von Leistung und Preis
a.) Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss aus triftigem Grund notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und auch im Übrigen gesetzlichen Erfordernisse nicht entgegenstehen.
b.) Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und sich unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöht haben. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich, sofern sie in angemessenem Verhältnis zur eingetretenen Änderung der Tarife stehen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
a.) Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn (VAB) jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren pro Person in Rechnung gestellt:
- Nach Beauftragung bis 8 Wochen vor VAB 20 % des Offertenbetrages
- 7 bis 4 Wochen vor VAB 50 % des Offertenbetrages
- 3 bis 1 Woche vor VAB 80 % des Offertenbetrages
- 1 Woche bis zum Tag des VAB 100 % des Offertenbetrages
Wir behalten uns vor, den durch den Rücktritt abweichenden Betrag vom Offertenbetrag konkret zu berechnen.
b.) Werden nach dem Vertragsschluss für uns durchführbare Umbuchungen vorgenommen, z.B. hinsichtlich Unterkunft, Reisetermin, Veranstaltung usw. sind wir berechtigt, Ersatz für die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Wir berechnen darüber hinaus, ohne weiteren Nachweis, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von – CHF 65,00/Std., für ½- bzw. 1-Tagesarrangements, sofern diese bis 14 Tage vor Reiseantritt umgebucht werden – CHF 65,00/Std. für Mehrtagesarrangements, sofern diese bis 30 Tage vor Reiseantritt umgebucht werden. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer a und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Umbuchungswünsche.
c.) Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir behalten uns vor, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen oder gesetzlichen Vorschriften nicht genügt.
d.) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Es liegt in unserem Ermessen, für ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben.
6. Kündigung / Rücktritt durch den Reiseveranstalter
a.) Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise oder Teilen hiervon trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Interessen weiterer Reiseteilnehmer gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung auf Grund Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen.
b.) Wir können vom Vertrag zurücktreten – bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in dem Reiseprospekt bzw. der Reisebestätigung auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. – bis drei Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Reise nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder des Buchungsaufkommens kann die Reise bei entsprechender Preisänderung stattfinden, sofern hierüber eine Einigung erzielt wird.
7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Gegebenenfalls gezahlter Reisepreis wird zurückerstattet. Für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle höherer Gewalt werden wir die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten zu Ihren Lasten.
8. Haftung
a.) Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Mitarbeitern zu vertreten.
b.) Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung und Gefährdungshaftung, auf den 3- fachen Reisepreis, sofern: – ein Schaden eines Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder – wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
c.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche oder vertragliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber darauf berufen.
d.) Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die in unseren Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Gewährleistungsrechte / Mitwirkungsobliegenheit
a.) Die Gewährleistungsrechte, einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
b.) Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort uns bzw. unseren Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. unsere Mitarbeiter werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft auf einen eingetretenen Mangel hinzuweisen, so verliert er die Gewährleistungsrechte.
c.) Der Kunde ist für die Einhaltung aller öffentlich rechtlichen Vorschriften, u.a. Gesundheitsvorschriften, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die das Nichtbefolgen dieser Vorschriften mit sich bringt, gehen zu seinen Lasten.
d.) Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
10. Schlussbestimmungen
a.) Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und dem Interesse der Vertragspartner am weitgehendsten entspricht.
b.) Der Kunde kann uns an unserem Sitz verklagen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, unser Sitz als vereinbarter Gerichtsstand.
c.) Nebenabreden, insbesondere solche, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Es ist keiner unserer Mitarbeiter bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.
d.) Für alle sich aus diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten, gilt deutsches nationales und internationales Recht.
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